Bewertungsmethodik - ein Überblick
Der Preis bzw. Wert eines Wirtschaftsgutes bestimmt sich stets durch Angebot und Nachfrage. Wissenschaftlich-theoretisch wird der Markt somit durch eine Angebots- und eine Nachfragekurve dargestellt, wobei der Schnittpunkt beider Kurven der Preis bzw. der Wert des Wirtschaftsgutes (im vorliegenden Fall der Arztpraxis / Zahnarztpraxis, Apotheke oder einer anderen freiberuflichen Einrichtung) ist.
Neben regulierenden Maßnahmen des Gesetzgebers spielen zahlreiche Einflussfaktoren, z.B. der Patientenstamm, das Leistungsspektrum, die Lage der Praxis, der Mitbewerb, die Kostenstruktur, notwendige Investitionen, Ausbaumöglichkeiten etc. eine dominierende Rolle bei der Berechnung zu einem zutreffenden Praxiswert.
Nur über Vergleiche eines Wirtschaftsgutes mit anderen vergleichbaren Wirtschaftsgütern kann ein Preis bzw. Wert gebildet werden, der marktgerecht ist, wobei zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung notwendig ist um zu klären, ob ein berechneter Praxiswert sich aus den Erträgen der Zukunft refinanzieren lässt.
Deshalb muss jede Praxis zwangsläufig mit vergleichbaren Arztpraxen (der gleichen Fachgruppe mit ähnlich hohem Patientenaufkommen, Umsatz und Gewinn an einem vergleichbaren Standort) verglichen werden.
Das Ergebnis eines so vorzunehmenden Vergleiches ist um so aussagekräftiger, je mehr Informationen dem Sachverständigen über die zu bewertende und von vergleichbaren Praxen zur Verfügung stehen.
Es ist deshalb unerläßlich, die einzelne Arztpraxis (synonym auch für Zahnarztpraxen, Apotheken oder andere freiberufliche Einrichtungen) genau zu analysieren, Fachgruppenvergleiche durchzuführen und Marktgegebenheiten im Umfeld der Praxis umfassend zu berücksichtigen.
Dass dies nur mit umfassenden Datenbanken, sowohl für die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie auch die Berechnung des Sachanlagevermögens möglich ist, versteht sich eigentlich von selbst.
Rein theoretische Abhandlungen oder vereinfachende Faustregeln können die exakte Wertbestimmung, bei der alle den Wert beeinflussenden Faktoren einzufließen haben, nicht ersetzen. Auch sonst verwendete Methoden in Industrie und Handel können nicht auf die Berechnung freiberuflicher Einrichtungen - hier sind insbesondere Arzt- und Zahnartzpraxen sowie Apotheken gemeint - angewendet werden.
Es war deshalb unabdingbar, eine betriebswirtschaftlich fundiertere Bewertungsmethodik zu entwickeln, die allen diesen Gegebenheiten einer einzelnen Praxis gerecht wird. Das wiederum setzt Fachwissen ebenso wie die Mitarbeit höchst qualifizierter und zumeist akademisch gebildeter Mitarbeiter voraus, die alle Strömungen erfassen, Datenbanken einpflegen, Kontrollrechnungen durchführen und sich im "Metier" auskennen und permanent weiterbilden.
Diese Grundlagen wurden im Sachverständigenbüro G. Frielingsdorf und Partner bereits vor einigen Jahrzehnten gelegt und laufend angepasst und verbessert, so auch 2004 durch von Dr. Schmeisser entwickelte Elemente.
Was es alles gibt!
Um einmal darzulegen, was so alles am "Markt" angeboten wird, wenn es um die Wertfeststellung in medizinischen Einrichtungen geht, mag synonym die nachfolgende – keineswegs vollständige – Aufzählung zeigen.
Ob damit allerdings eine Bank für eine Finanzierung gewonnen werden kann, ist zumindest zweifelhaft.
Im Regelfall gilt bei solchen Angeboten: Lassen Sie die Finger davon weg.
So kann es zum Beispiel aussehen:
- Schließen Sie die Praxis ab, dafür gibt's nichts mehr (!)
- Maximal 10 % vom Umsatz
- Maximal 15 % vom Umsatz
- Maximal 20 % vom Umsatz
- Maximal 25 % vom Umsatz
- 30 % / 35% / 40 % / 50 % vom Umsatz
- 2 Quartalsumsätze
- 3 Quartalsumsätze
- 1 Jahresumsatz
- 25 % vom Umsatz plus 50 % Gewinn / 2
- 50 % vom Gewinn
- 1 Jahresgewinn
- 33 1/3 % abzgl. Oberarztgehalt
- Nur Sachwert
- Kapitalisierung des Gewinnes, bei
- Reichweite unberücksichtigt (unendliche Rente)
- 5 Jahre / 4 Jahre / 3 Jahre / 2 Jahre / 1 Jahr - Mittelwert aus (siehe oben) + Sachwert
Sachwert = Schätzung eines Einrichters - Stuttgarter Verfahren (steuerliche Variante)
- Übergewinn-Verrentung
- Geschäftswertabschreibung
- Praktikerverfahren x, y, z
- usw.
Wo bleibt bei all diesen teils abenteuerlichen "Formeln" das Sachvermögen einer Praxis mit seinem mitunter nicht unerheblichen Wert?
Welche Bank kann bei diesen Berechnungsmethoden auch nur einen annähernd realistischen Eindruck über das Fortführungsrisiko oder die Zukunftschancen einer Einrichtung geben?