Das Modifizierte Ertragswertverfahren
Gerichtlich anerkanntes wissenschaftliches Verfahren -
marktnah angepasst an Arzt - und Zahnarztpraxen
Grundsätzlich wird heute als "state of the art" bei der Bewertung von Arzt und Zahnarztpraxen die Aufteilung in zwei Bewertungs-Teilbereiche angesehen:
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Die Bewertung des Sachvermögens einer Arzt-/ Zahnarztpraxis
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Die Bewertung des Goodwills oder ideellen Wertes
Arzt- und Zahnarztpraxen sind keine Wirtschafts- oder Handelsunternehmen sondern die freiberufliche ärztliche Tätigkeit steht im Vordergrund. Selbst neue Kooperationsformen (z. B. MVZs) werden nach wie vor von der persönlichen freiberuflichen Leistung des Arztes im Rahmen einer Dienstleistung gegenüber dem Patienten geprägt.
Da sich jede Praxis wiederum von jeder anderen vor allem durch die Individualität des Praxisinhabers unterscheidet, kann eine fundierte Praxiswertberechnung in der Regel nicht mit der herkömmlichen, in Industrie und Handel gebräuchlichen standardisierten reinen Ertragswertmethode und deren Abkömmligen (DCF etc.) erfolgen.
Ausführliche Hinweise, Links sowie weitere Quellen zu Informationen um die wissenschaftlich und gerichtlich anerkannten Bewertungsmethode "Modifiziertes Ertragswertverfahren" sowie Erläuterungen und gemeinsame Leitlinien der
Vereinigung der öffenlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bewertung von Arztpraxen (VDS)
u. ähnlichen Unternehmen im Gesundheitswesen finden Sie auf der Webseite
Praxisbewertung ist heute Expertenwissen von Spezialisten!
Im Rahmen des vom Expertenforum Dr. Schmeisser, Plonka und Partner verwendeten Modifizierten Ertragswertverfahrens für Praxen erfolgt daher die Bewertung der freiberuflichen Praxis nicht nur auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Erfolgsgrößen der Praxis (Umsatz, Kosten, Gewinn), sondern auch anhand aus einer detaillierten Praxis-Analyse resultierender zahlreicher typischer, fachbezogener Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen.
Neben dem Patientenstamm, der Lage der Praxis, der Konkurrenzsituation und der Umsatzerwartung sind unter anderem Nachfrage und Marktgegebenheiten wie auch die Persönlichkeit des Praxisinhabers und die Qualität des Mitarbeiterteams von ausschlaggebender Bedeutung für den prognostizierten nachhaltigen zukünftigen Ertrag.
Hier sind besondere auch praxisinterne Erfahrungen erforderlich, um die vielen Einzelkriterien in einer Praxisanalyse zu identifizierten und dann quantitativ zu werten. Nicht arztpraxiserfahrene Gutachter (Steuerberater, Betriebswirte etc.) können dies nicht leisten.
Zusätzlich ist die seit 2008 vom BGH ausdrücklich geforderte Berücksichtigung eines "individuellen Arztlohns" ebenso ein Kriterium wie auch zusätzliche individuelle oder lokale Sonderfaktoren.
Exakt vergleichbare und ertragsidentische Praxen in München und in Husum haben eben nicht den gleichen Praxiswert / Verkaufspreis!