Das Modifizierte Ertragswertverfahren
Gerichtlich anerkanntes wissenschaftliches Verfahren -
marktnah angepasst an freiberufliche Unternehmen im Gesundheitswesen sowie Apotheken
Grundsätzlich wird heute (2010) als "state of the art" bei der Bewertung von inhabergeführten Unternehmen (Arzt und Zahnarztpraxen, Apotheken, andere Praxisunternehmen oder Fitness-Unternehmen) als Modifikation vom reinen Ertragswertverfahren die Aufteilung in zwei Bewertungs-Teilbereiche angesehen:
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Die Bewertung des Sachvermögens
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Die Bewertung des Goodwills oder ideellen Wertes
Solche kleineren Unternehmen sind keine reinen Wirtschafts- oder Handelsunternehmen sondern die persönliche (oft freiberufliche) Unternehmertätigkeit steht im Vordergrund. Selbst neue Kooperationsformen (z. B. MVZs oder der Betrieb mehrerer Apotheken oder z. B. Physiotherapiepraxen) werden nach wie vor von der persönlichen Leistung des Arztes, Apothekers oder Unternehmers im Rahmen einer Dienstleistung gegenüber dem Patienten oder Kunden geprägt.
Da sich jede Praxis / jedes Unternehmen wiederum von anderen vor allem durch die Individualität des Inhabers unterscheidet, kann eine fundierte Praxiswertberechnung in der Regel nicht mit der herkömmlichen, in Industrie und Handel gebräuchlichen standardisierten reinen Ertragswertmethode und deren Abkömmligen (DCF etc.) erfolgen.
Das (klassische) Ertragswertverfahren
für sehr große Apotheken und gewerblichen Unternehmen
Bei sehr großen Apotheken, bei denen die persönliche Apothekertätigkeit im täglichen Betriebsablauf nicht mehr im Vordergrund steht: Apotheken mit Filialen, Apotheken mit mehreren angestellten Apothekern tritt die persönliche reine Apothekerleistung des Apothekeninhabers hinter die unternehmerische Tätigkeit zurück. Hier ist dann die jeweilige Person des Apothekeninhabers für die wirtschaftliche Entwicklung der Apotheke von untergeordneter Bedeutung.
Somit ist ein solches Apotheken-Unternehmen durchaus mit einem Gewerbeunternehmen vergleichbar. Im Rahmen eines Bewertungsverfahren werden solche Unternehmen nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anhand des (klassischen) Ertragswertverfahrens bewertet.
Zunehmend hat sich aber auch hier durchgesetzt, dass im Gegensatz zum klassischen Ertragswertverfahren, Goodwill, Sachwert und Warenlager separat bestimmt werden.
Siehe hierzu auch Treuhand Hannover GmbH: (Marktführer steuerliche Betreuung Apotheken)
"Der Gesamtwert des Unternehmens ist nicht einfach ein pauschaler Prozentsatz vom Umsatz. Entscheidend sind die zukünftigen Erträge aus Ihrer Apotheke. Die Bestimmung des Wertes Ihrer Apotheke ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse und Prognose und der Bewertung einer Fülle unterschiedlicher Einflussfaktoren. Anhand der Ertragswertmethode ermitteln wir den Wert Ihrer Apotheke, der sich aus Einrichtung, Warenlager und Firmenwert zusammensetzt. Im Rahmen dieser Bewertung prüfen wir die wirtschaftlichen Daten der Vergangenheit sowie zum Bewertungsstichtag absehbare künftige Einflüsse."
Ausführliche Hinweise, Links sowie weitere Quellen zu Informationen um die wissenschaftlich und gerichtlich anerkannten Bewertungsmethode "Modifiziertes Ertragswertverfahren" sowie Erläuterungen und gemeinsame Leitlinien der
Vereinigung der öffenlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bewertung von Arztpraxen (VDS)
u. ähnlichen Unternehmen im Gesundheitswesen finden Sie auf der Webseite
Bewertungsstandard ist der IDW S 1
Grundsätzlich sollen Unternehmensbewertungen nach anerkannten wissenschaftlichen Standards durchgeführt werden. Das von uns angewendete Modifizierte Ertragswertverfahren erfüllt diese Kriterien, da alle angewendeten methodischen Abläufe nach dem in Deutschland allgemein anerkannten Wirtschaftsprüferstandard IDW S1 durchgeführt werden.
Neben dem Kundenstamm, der örtlichen Lage des Unternehmenssitzes, der Konkurrenzsituation und der Umsatzerwartung sind unter anderem Nachfrage und Marktgegebenheiten wie auch die Persönlichkeit des Inhabers und die Qualität des Mitarbeiterteams von ausschlaggebender Bedeutung für den prognostizierten nachhaltigen zukünftigen Ertrag.
Hier sind besondere auch branchen- und unternehmensinterne Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen erforderlich, um die vielen Einzelkriterien in einer Unternehmensanalyse zu identifizierten und dann quantitativ zu werten.
Zusätzlich ist die seit 2008 vom BGH ausdrücklich geforderte Berücksichtigung eines "individuellen Unternehmerlohns" ebenso ein Kriterium wie auch zusätzliche individuelle oder lokale Sonderfaktoren.
Exakt statistisch vergleichbare und ertragsidentische Apotheken in München und in Husum haben eben nicht den gleichen Verkehrswert / Verkaufspreis!