Gutachten zum Wert einer Tierarztpraxis

 

Kauf/-verkauf von Tierarztpraxen

Bei einem Kauf möchte der Käufer nur den Preis bezahlen, der für den Fall der Fortführung der Praxis betriebswirtschaftlich adäquat ist und der zur Zeit "am Markt" für vergleichbare Unternehmen gezahlt wird. Zudem wollen Banken heute für eine Finanzierung unabhängig erstelltes Zahlenmaterial sehen.

Ein Verkäufer möchte seinerseits von seinem Lebenswerk möglichst nichts verschenken. Ein unabhängiges Bewertungsgutachten analysiert die Erfolgsfaktoren der Tierarztpraxis und deren Übertragbarkeit auf einen Nachfolger und liefert so einen nachvollziehbaren Verkehrswert (Sachwert und Goodwill) unter Berücksichtigung von Betriebsspezifitäten und aktueller Marktsituation vor Ort.

             

Zugewinnausgleich, Todesfälle, Erbregelung

Im Scheidungsfall ist es bei in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehepartnern erforderlich, im Rahmen des Zugewinnausgleichs die während der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte zu teilen.

Oft gehen die Meinungen über den Wert der Tierarztpraxis zwischen den Ehepartnern weit auseinander. Ein unabhängiges Gutachten vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann hier ebenso helfen, wie bei plötzlichen Todesfällen des Praxisinhabers, wo dann eine schnelle Nachfolgeregelung gefragt ist.

Höchstrichterliche Urteile geben klare Vorgaben für die methodische Vorgehensweise auch bei Tierarztpraxis-Bewertungen.

So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Februar 2008, Az: XII ZR 45/06 (Abruf-Nr. 080782) entschieden, dass der Goodwill einer tierärztlichen Praxis auch bei laufenden Unterhaltszahlungen im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist und weitere  bewertungsrelevante Vorgaben formuliert.

 

 

Marktrelevanz von Praxisbewertungen - hier bei Tierarztpraxen

In Zeiten massiver regionaler Verwerfungen und zunehmenden gesetzlichen Vorschriften, denen sich Praxisabgeber und Praxissuchende im gesamten medizinischen Bereich (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte) laufend und zunehmend ausgesetzt sehen, ist die Markt-Erfahrung des Gutachters die Vorrausetzung für ein anerkanntes und marktkonformes Wertgutachten.

Selbst wirtschaftlich sehr attraktive Tierarztpraxen sehen zunehmend weniger Interessenten, wenn sie in nicht gefragten Regionen liegen.

Reine betriebwirtschaftliche Kennzahlen sind kein alleiniges Kriterium für die Preisgestaltung. Umfeld, Infrastruktur, Leistungsspektrum und neuerdings Arbeitszeiten sind hierbei wesentliche Faktoren.

Bei Tierarztpraxen bestehen neben regionalen Spezifitäten bei vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnissen noch Besonderheiten je nach Leistungsspektrum, welche sorgfältig auf Relevanz für die Zukunftsprognose geprüft werden müssen.

Aus diesen Gründen kann ein Steuerberater allein auf Grund der wirtschaftlichen Kennzahlen der Praxis heute keine seriöse marktnahe (und gerichtskonforme) Bewertung erstellen.

Nur arztpraxis- und tierarztpraxiserfahrene Gutachter kommen hier zu Ergebnissen, die den in der betreffenden Fachgruppe in vergleichbaren Regionen tatsächlich gezahlten Übernahmeentgelten nahe kommen.

 

Eigene Erfahrung

Dr. med. Hans Jörg Schmeisser war über 20 Jahre als Arzt für Allgemeinmedizin / Sportmedizin / Naturheilverfahren im ländlichen Bereich (u.a. Praxis mit 4 Zweigpraxen in umliegenden Dörfern) niedergelassen, bevor er nach seinem MBA-Abschluss in den Beratungs- und Gutachterbereich wechselte.

Er kennt sowohl die internen Abläufe in Arztpraxen und auch Tierarztpraxen aus eigener Erfahrung sowie auch die aktuellen Herausforderungen niedergelassener oder niederlassungswilliger Tierärzte aus vielen beruflichen und persönlichen Kontakten.

 

Informationen zur Bewertungsmethodik nach dem IDW S 1 Standard

Zur Bewertungsmethodik (Link)

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