Bewertung von Pflegedienst-Unternehmen
Grundsätzlich bestimmt sich der Wert eines Unternehmens aus vielen verschiedenen Faktoren, die je nach Branche unterschiedlich gewichtet werden müssen. Die Aufgabe jeder Unternehmensbewertung ist es, die zukünftigen Zahlungsüberschüsse bzw. die nachhaltigen Gewinne des Pflegedienst-Unternehmens durch nachvollziehbare Bewertungsansätze zu prognostizieren.
Ein potentieller Käufer ist immer nur bereit, einen guten Preis für ein Unternehmen zu zahlen, wenn gute Vergangenheitsergebnisse noch mit positiven Perspektiven auch in der Zukunft erwirtschaftet werden können. Eine Zukunftsprognose ist aber naturgemäß nur dann valide und hält kritischen Prüfungen stand, wenn sie mit der richtigen Methodik und von erfahrenen Bewertungs-Sachverständigen erstellt wird.
Pflegedienst-Unternehmen sind Dienstleistungsunternehmen mit hohen Anforderungen in fachlicher aber auch organisatorischer und unternehmerischer Hinsicht.
Deshalb haben sich in den letzten Jahren aus kleinen Kooperationen selbstständiger Pflegekräfte im Bereich der ambulanten Pflege schnell Unternehmen mit vielen angestellten Mitarbeitern entwickelt, in größeren Städten sind Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern keine Seltenheit.
Wegen der weitgehend konjunkturunabhängigen Situation sowie günstiger Zukunftsprognose für die Pflegedienstbranche (z.B. u.a. wegen Altersentwicklung der Bevölkerung) haben sich die Verkehrswerte der Pflegedienstunternehmen in den letzten Jahren deutlich erhöht. Gerade bei in gefragten Regionen teils geforderten sehr hohen Verkaufspreisen gilt es genauer hinzuschauen, denn nicht immer rechtfertigen die betriebswirtschaftlichen Daten diese Kaufpreise.
So verlangen Banken in der Regel valide Daten und eine belastbare Zukunftsprognose, bevor sie eine Finanzierungszusage geben. Ohne Wertermittlung des Pflegedienstes mit exakter Berechnung des Verkehrswertes des Pflegedienst-Unternehmens gibt es keinen Kredit für einen geplanten Kauf.
Ein Verkehrswert-Gutachten vom vereidigten Sachverständigen ist hier sehr hilfreich.
Nur der offizielle Rundstempel garantiert die Qualität!
Sie erkennen einen öffentlich bestellten Sachverständigen an der rechtlich geschützten Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, am offiziellen Rundstempel und an dem von der Bestellungsbehörde ausgegebenen speziellen Ausweis.
Vereidigte Sachverständige sind überprüfte unabhängige Spezialisten
Öffentlich bestellt und vereidigt werden nur solche Fachleute, welche "herausragende Qualifikationen in ihrem Fachbereich" besitzen. Im offiziellen Bestellungserfahren muss der zu bestellende Sachverständige einen anspruchsvollen Nachweis über seine besondere Sachkunde führen, u.a. durch Vorlage von Gutachten und durch eine Prüfung vor dem überregionalen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammern.
Die Zuverlässigkeit und Integrität der Person wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Der Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten. Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.
Eine öffentliche Bestellung wird nur auf Zeit erteilt, die bestellende Institution beaufsichtigt den vereidigten Sachverständigen und kann ihm bei Pflichtverletzung die Bestellung entziehen.