Honorarvergleich


1. Ausführungen eines Wertgutachtens

 

  • Expertise (Kurzgutachten) zum Praxiswert/Apothekenwert / Unternehmenswert

 

Ein Kurzgutachten mit Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist immer dann angezeigt und ausreichend, wenn zur "Absicherung" einer schon vorhandenen Einschätzung die Expertenmeinung noch abgefragt werden soll. Hier werden betriebswirtschaftliche Kennzahlen analysiert sowie mit Hilfe von fachgruppen- und standortbezogenen Vergleichsziffern dann eine Goowill-Schätzung vorgenommen. Das Sachvermögen wird mit Hilfe von AfA-Listen und ggf. vom Auftraggeber erstellten detaillierten Inventarlisten ermittelt, die im Rahmen der Praxisvisitation abgeglichen werden.

Eine Expertise zum Praxis- / Unternehmenswert / Kurzgutachten stellt eine sachverständige Schätzung dar. Die Kosten betragen ab ca. 50 % eines normalen Standardgutachtens.

  • Normales Standardgutachten (mit kompletter Betriebsanalyse)

 

Beim ausführlichen Standardgutachten wird der Verkehrswert zu einem Stichtag detailliert berechnet; hierzu ist obligat eine Visitation vor Ort erforderlich. Die Praxis- / Betriebsanalyse mit fach(gruppen)spezifischer Zukunftsprognose erfordert deutlich mehr Aufwand.

 

  • Honorar nach Aufwand

In Sonderfällen oder auf Wunsch des Auftraggebers kann die Honorarabrechnung auf  Stundensatzbasis erfolgen. Der Stundensatz beträgt z.Zt. EUR 175,00.

Es gilt jeweils die Honorarvereinbarung im schriftlichen Auftrag.

 

2. Der Normalfall: Die private Auftragserteilung

Das Honorar für ein Standard-Praxiswertgutachten bemisst sich nach einem Promille- bzw. Prozentsatz, der vom durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 - 5 Jahre berechnet wird.

Hierbei gelangt eine Staffeltabelle zur Anwendung, die nach Fachgruppen und zusätzlich nach Umsatzgruppen gegliedert ist. Dabei schwanken die anzuwendenden Promille- bzw. Prozentsätze zwischen 0,7 und 1,65 % des oben beschriebenen durchschnittlichen Jahresumsatzes.

Mit dem Honorar sind bei uns auch die Nebenkosten für eingesetzte Hilfskräfte, für Fahrt, Porto, Telefon etc. abgegolten mit Ausnahme der das übliche Maß übersteigenden Kosten.

Hinzugerechnet wird die jeweilige Mehrwertsteuer.

Bitte fordern Sie unverbindlich ein ausführliches Angebot an. Dieses wird Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Die E-Mail Kontaktadresse finden Sie im oberen Menü unter dem Punkt "Kontakt".

 

2. Gerichtsgutachten

Wird der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens vom Gericht erteilt, erfolgt die Abrechnung auf Stundennachweis nach der Honorarvereinbarung für Sachverständige (JVEG).

Die Parteien zahlen in diesen Fällen Kostenvorschüsse ein, abgerechnet wird mit dem jeweiligen Gericht, welches auch Auftraggeber für den Sachverständigen ist.

 

3. Honorarzahlung

Grundsätzlich ist eine Drittelzahlung vorgesehen, im Regelfall jedoch werden ca. 50 % des Honorars nach dem Besuch des zu bewertenden Unternehmens und die Restsumme mit Zustellung des Gutachtens fällig. Bei erkennbarem Fertigstellungstermin kann eine Zwischenzahlung fällig werden.

Honorare für Gerichtsgutachten werden nach Fertigstellung des Gutachtens fällig.

Die Zahlungspflicht ist nicht abhängig von der Höhe des errechneten Praxiswertes oder von einem erwarteten Erfolg. Dies ist schon aus Gründen der Neutralität des vereidigten Sachverständigen ausgeschlossen.

 

4. Honorarvergleich

Wir empfehlen Ihnen, vor Erteilung eines Auftrages immer einen Honorarvergleich mit fairem Leistungsvergleich durchzuführen. So ist eine Praxis- /Unternehmensbewertung ohne Identifizierung der Erfolgsfaktoren und ohne Betriebsanalyse heute obsolet. So stellt sich in diesen Fällen immer die Frage, ob eine Expertise wirklich den "Preis wert ist", den sie kostet.

In den Honoraren unseres Büros sind alle Nebenkosten enthalten!

Sie zahlen also weder für An- und Abfahrt, Reisekosten, Hotel, Porto und Telefon etc. zusätzlich, was jedoch, wie ein Honorar-Vergleich oft zeigen wird, durchaus im Falle anderweitiger Beauftragung der Fall sein kann.

Die MWSt kommt, weil gesetzlich vorgeschrieben, hier wie da hinzu.

Sie profitieren neben den inhaltlich aussagekräftigen Gutachten zusätzlich und unentgeltlich durch umfassende Beratung und ggf. Begleitung des Vorhabens, u. a. im Rahmen des Rundum-Service unseres Hauses.

Dr. Schmeisser und Partner bieten das, was jeder Auftraggeber in neutraler und unabhängiger Zusammenarbeit benötigt und erwartet. Und das zu zum Teil wesentlich günstigeren Bedingungen.

Das wiederum ist nur möglich, weil wir alle Vorteile unserer schlanken Organisationsstruktur, unserer umfassenden Dateien und aus unseren Erfahrungswerten an unsere Auftraggeber konsequent weitergeben.

 

Übrigens...

Folgende Vorteile und Nutzen bietet Ihnen die neutrale, sachverständige Verkehrswertbestimmung durch unser Unternehmen:

  • Absolut unabhängige und fundierte Wertbestimmung
  • Grundsätzliche Akzeptanz der Gutachten vor Gericht
  • Berücksichtigung aller praxisindividuellen Besonderheiten, die mit Faustformeln oder verallgemeinernden Methoden nicht erfaßt werden können
  • Berücksichtigung neuester gesetzlicher Bestimmungen
  • Flankierende Beratung mit Lösungsvorschlägen im betriebswirtschaftlichen Bereich
  • Erstklassige Qualität durch geschultes Personal
  • Regelmäßiger Rückgriff auf fachliche Kooperationspartner
  • Auf Wunsch Begleitung und betriebswirtschaftliche Betreuung bei der Durchführung des Vorhabens durch unser Büro
  • Steuerliche Absetzung des Honorars

 

Sachverständigenbüro im Gesundheitswesen
DR. H. J. SCHMEISSER & PARTNER
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